Unser Land wurde wieder ein gutes Stück sicherer. Nachdem das Waffengesetz bereits 2002 verschärft wurde, war es 2008 mal wieder höchste Zeit für eine weitere Anpassung. Das Gesetz schrie förmlich nach einer Anpassung ...
Wie geht man eigentlich bei solch einer Anpassung am Besten vor? Ganz einfach, man bildet eine hochkarätige Expertenrunde, bestehend aus studierten Leuten, kreativ begabt, ausgestattet mit einer vermeindlichen Kenntnis der Realität und feinem Gespür für den demokratischen Wählerwillen. Diese Leute erkennt man in der Öffentlichkeit i.d.R. an den gepanzerten Limousinen, in denen sie von A nach B transportiert werden und den Personenschützern, die sie gegen alles und jeden abschirmen. Diese Fachleute wissen zwar nicht unbedingt, was aktuell ein Brot oder Liter Benzin kostet (müssen sie ja auch nicht, Brot gibt’s ja gratis an den üppigen Büffetts auf allerlei wichtigen Empfängen und für das Auto + Sprit löhnt ja der Steuerzahler), wissen aber genau, was auf den Straßen der entfernten Problembezirke abgeht und wo die gesetzlichen Optimierungs-potenziale liegen.
In diesem Fall war von den Experten die wesentliche Ursache allen Übels schnell ausgemacht. Ein banaler Gegenstand des täglichen Lebens, von 99,999% aller Bürger als Werkzeug benutzt, wurde als Verursacher von Leid und Elend ermittelt: Das Messer. Insbesondere die Messer, die eine feststehende Klinge von mehr als 12 cm haben und jene, die eine einhändig zu öffnende und feststellbare Klinge haben.
Da eventuell 0,001% der Bevölkerung, vorzugsweise männlich, unter 21, niedriges Bildungsniveau, Alkohol und Drogen nicht abgeneigt, vielfach mit Migrationshintergrund und in Problembezirken ansässig, ein solches Werkzeug als Waffe zweckentfremden könnten, muss es gerechterweise pauschal allen Bürgern verboten werden, solch einen Leiderzeuger bei sich zu tragen. Schließlich bestimmt Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
Die Verschärfung des Gesetzes gilt also für alle Menschen, Gute und Schlechte. Und weil die Verwirrten, Fehlgeleiteten und die Kriminellen nun per Gesetz nicht mehr dürfen, haben sie jetzt auch keine gefährlichen Stich- und Hiebwaffen mehr dabei. Genial einfach, einfach genial. Das man da nicht schon früher drauf gekommen ist. Insbesondere Polizeibeamte, in Eigensicherung und waffenloser Selbstverteidigung geschult, mit Pistole, Pfefferspray, Tonfa und Schutzweste ausgestattet, werden durchgeatmet haben, als die tägliche Bedrohung ihres Lebens an den Brennpunkten der Stadt von den Politikern durch ein einfaches Gesetz aus der Welt geschafft wurde. Es ist eine brillante Idee, die Symptome anstatt der Ursachen zu bekämpfen. So ist es viel einfacher und billiger.
Rescue Tool, dessen Klinge einhändig zu öffnen und feststellbar ist. Wer hat`s erfunden? Die Schweizer. Speziell für Rettungskräfte. Und seit 2008 für Privat-personen eigentlich nicht mehr führbar, will man keinen Stress mit der Obrigkeit riskieren. Sehr ärgerlich ...
Aber wenn die Welt durch ein immer mal wieder optimiertes Gesetz besser wird, dann verzichtet man als guter Bürger doch gern auf den Komfort eines stets verfügbaren, universell einsetzbaren Werkzeuges. Und was wollen wir uns eigentlich beklagen? Es handelt sich hier ja nicht um ein Totalverbot. Bei einem berechtigten Interesse (was auch immer das genau ist) darf man immer noch ein Messer mit sich führen. Es wäre allerdings sinnvoll, die Überlegungen, die zum Einstecken des Messers geführt haben vorher schriftlich zu fixieren und diese Notizen mit sich zu führen. Bei einer Diskussion mit der Staatsmacht im Rahmen einer Kontrolle hätte man dann schriftliche Beweise zur Hand, die die mündlichen Ausführungen unter-mauern können. Vielleicht sollte man auch eine Kopie beim Notar hinterlegen ...
Für die nächste Novelle des Waffengesetzes habe ich einige ergänzende Verbesserungsvorschläge:
1. Wenn man in der Zeitung liest, dass jemand mit einem Messer verletzt oder sogar getötet wurde, dann handelte es sich bei der benutzten Waffe fast immer um ein Küchenmesser. Es sollte daher gesetzlich geregelt werden, dass Nahrungsmittel an Privatpersonen nur noch fertig geschnitten verkauft werden dürfen. Dadurch würde der Einsatz von Küchenmessern überflüssig und sie könnten endlich verboten werden. Für Köche o.ä. spezielle Berufsgruppen könnte man eine Messerbesitzkarte mit Bedürfnisprüfung zur Auflage machen. Außerdem könnte man Messer in Küchen von Gastronomiebetrieben mit Ketten an der Wand sichern.
2. Ich sehe auch eine große Gefahr im freien Verkauf von Schraubendrehern, Bohrern und ähnlichen Gegenständen. Hier werden täglich unkontrolliert unglaubliche Mengen potentiell gefährlicher Waffen durch die Heimwerkermärkte abgegeben, auch an Minderjährige. Der Verkauf sollte nur noch an erwachsene Personen nach Bestehen eines Wesentests (wie bei Kampfhunden schon üblich) erlaubt sein. Außerdem sollten diese Gegenstände mit einer Sollbruchstelle und individuellen Identifikationsnummer versehen sein.
3. In diesem Zusammenhang: Oft liest man auch, dass die Opfer bei Auseinandersetzungen am Boden liegend mit Stiefeln totgetreten wurden. Hier würde die gesetzliche Beschränkung auf das Tragen von Flip-Flops Wunder helfen. Kritiker könnten jetzt natürlich fragen: „Und im Winter?“ Kein Problem, die Industrie bietet für Frauen bereits Flip-Flop-Söckchen an. Werbetext: "Flip-Flop Söckchen in kräftigen, leuchtenden Farben. Eine peppige Freizeitsocke für die mutige Frau. Die vorteilhafte Materialmischung sorgt für ein gesundes Fußklima und anhaltende Passform: die neue Wohlfühlsocke für die moderne Frau. Material: 77% Baumwolle / 20% Polyamid / 3% Elasthan."
Dänischen Q7 Besitzern droht Waffenschein-Pflicht
In Dänemark müssen Q7 Besitzer anscheinend bald einen Waffenschein für Ihr SUV beantragen. Eigentlich kein unvernünftiger Gedanke bei einem 2,2 Tonnen schweren und bis zu 500PS starken Geländekoloss. Allerdings liegt der eigentliche Grund woanders: das Bordwerkzeug des Q7 ist in Dänemark nicht zulässig.
Ein Waffenschein für den Audi Q7? In Dänemark könnte das passieren. Wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 39) berichtet, verstoßen dort Q7-Besitzer womöglich gegen das Waffengesetz. Der Grund: Die sechs Zentimeter lange Klinge des im Freizeitkit enthaltenen Viel-zweckmessers lässt sich arretieren. Und dies ist nach dem jüngst verschärften Waffenrecht nicht mehr zulässig.
Alle 817 Besitzer eines Q7-SUVs in Dänemark wurden jetzt von Audi angeschrieben, mit der Empfehlung, das Werkzeug aus dem Auto zu entfernen.
Quelle: AUTO BILD Donnerstag, den 24. September 2009 um 09:09 Uhr